Zum Inhalt springen

Sind mehrere gemietete Räume ein einziges Mietobjekt?

betrifft Mieter, Vermieter, Ehegatten
Ob mehrere in einem Vertrag gemietete Sachen als eine einheitliche Bestandsache gelten, hängt in erster Linie davon ab, was die Vertragsparteien wollten. Werden alle Objekte zu einer gemeinsamen Ehewohnung zusammengelegt, lässt das einen Schluss auf diesen gemeinsamen Willen zu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.11.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Ob ein Bestandobjekt eine wirtschaftliche Einheit bilden soll und daher als einheitlich anzusehen ist, bzw. ob mehrere in einem Vertrag in Bestand gegebene Sachen eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen ab. Objektive Gemeinsamkeit = Zusammenlegung aller Bestandobjekte zu einer Ehewohnung lässt einen Schluss auf die Parteiabsicht zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014368 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Wirtschaftliche Einheit des Mietobjekts
Mietrecht · Wohnung und Geschäftsraum als eine Einheit
Wohnungseigentum · Einheitliches Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentum · Gemeinsames Wohnungseigentum von Ehepartnern
Mietrecht · Kündigung durch beide Mitmieter