Sind mehrere gemietete Räume ein einziges Mietobjekt?
betrifft Mieter, Vermieter, Ehegatten
Ob mehrere in einem Vertrag gemietete Sachen als eine einheitliche Bestandsache gelten, hängt in erster Linie davon ab, was die Vertragsparteien wollten. Werden alle Objekte zu einer gemeinsamen Ehewohnung zusammengelegt, lässt das einen Schluss auf diesen gemeinsamen Willen zu.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.11.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ob ein Bestandobjekt eine wirtschaftliche Einheit bilden soll und daher als einheitlich anzusehen ist, bzw. ob mehrere in einem Vertrag in Bestand gegebene Sachen eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen ab. Objektive Gemeinsamkeit = Zusammenlegung aller Bestandobjekte zu einer Ehewohnung lässt einen Schluss auf die Parteiabsicht zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nichts anderes kann gelten, wenn von vornherein nur eine einzige Sache in Bestand gegeben wurde, die nachträglich real geteilt wird.OGH 9 Ob 66/14t, 29.10.2014
- Überhaupt stellt die Lösung der Frage, ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden, wegen der Einzelfallbezogenheit keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 5 Ob 144/08z, 26.08.2008
- Objektive Gemeinsamkeit (im Sinn gegenseitigen Erforderlichseins oder Nützlichseins), die sukzessive Abschließung von Verträgen zu verschiedenen Zeitpunkten, die gesonderte Mietzinsvereinbarung, aber auch der Umstand, dass in den Verträgen nicht festgehalten wurde, das neu hinzugemietete Bestandobjekt solle eine Einheit mit den bereits angemieteten Teilen bilden, stellen bloße Indizien für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer einheitlichen Bestandsache dar.OGH 5 Ob 144/08z, 26.08.2008
- Auch wenn mehrere Bestandobjekte in mehreren Verträgen in Bestand gegeben wurden, ist diese Frage in erster Linie nach dem Parteiwillen beim Vertragsabschluss zu beurteilen.OGH 5 Ob 144/08z, 26.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014368 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 13.
- OGH 6 Ob 192/23p, 20.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 178/22p, 18.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 136/20s, 04.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 28/18b, 29.05.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 34/16k, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Mietrecht · Wirtschaftliche Einheit des Mietobjekts
Mietrecht · Wohnung und Geschäftsraum als eine Einheit
Wohnungseigentum · Einheitliches Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentum · Gemeinsames Wohnungseigentum von Ehepartnern
Mietrecht · Kündigung durch beide Mitmieter