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Zählt mein Mietvertrag als Wohnung oder als Geschäft?

betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Ob eine Miete als Wohnungsmiete oder als Geschäftsraummiete gilt, richtet sich danach, was die Parteien beim Abschluss des Vertrags gewollt oder später einvernehmlich geändert haben. Die Regel über die geschäftliche Verwendung soll verhindern, dass gemietete Geschäftsräume in eine nicht gleichwertige Nutzung umgewandelt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Durch die Formulierung in § 30 Abs 2 Z 7 MRG "zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung" sollte einer Umwandlung von Räumlichkeiten, die zur regelmäßigen geschäftlichen Betätigung gemietet worden sind, in nicht gleichwertige Verwendungsformen entgegengewirkt werden. Es besteht daher kein Anlass, hinsichtlich der Beurteilung eines Bestandverhältnisses als Geschäftsraummiete oder Wohnungsmiete nach der Parteienabsicht bei Abschluss des Mietvertrages oder nach der einvernehmlichen Änderung der Verwendungsart von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 17.

Im Gesetz

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