Zählt mein Mietvertrag als Wohnung oder als Geschäft?
betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Ob eine Miete als Wohnungsmiete oder als Geschäftsraummiete gilt, richtet sich danach, was die Parteien beim Abschluss des Vertrags gewollt oder später einvernehmlich geändert haben. Die Regel über die geschäftliche Verwendung soll verhindern, dass gemietete Geschäftsräume in eine nicht gleichwertige Nutzung umgewandelt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Durch die Formulierung in § 30 Abs 2 Z 7 MRG "zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung" sollte einer Umwandlung von Räumlichkeiten, die zur regelmäßigen geschäftlichen Betätigung gemietet worden sind, in nicht gleichwertige Verwendungsformen entgegengewirkt werden. Es besteht daher kein Anlass, hinsichtlich der Beurteilung eines Bestandverhältnisses als Geschäftsraummiete oder Wohnungsmiete nach der Parteienabsicht bei Abschluss des Mietvertrages oder nach der einvernehmlichen Änderung der Verwendungsart von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Fehlen einer regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu prüfen.OGH 5 Ob 205/06t, 03.10.2006
- Der Mieter hat jetzt die gemieteten Geschäftsräume grundsätzlich zu dem ausdrücklich oder stillschweigend bedungenen Vertragszweck zu verwenden. Verwendet er sie zu einem anderen Zweck, dann ist die Gleichwertigkeit zu prüfen.OGH 4 Ob 537/87, 29.09.1987
- Hier: Insoweit nach § 30 Abs 2 Z 7 MRG nicht mehr die Verwendung der Geschäftsräume zur Befriedigung regelmäßiger geschäftlicher Betätigung, sondern die vertraglich bedungene oder gleichwertige Verwendung maßgebend ist, wird die bisherige Rechtsprechung nicht aufrecht erhalten werden können.OGH 7 Ob 615/87, 09.07.1987
- Es kommt auf die gleichwertige Verwendungsform der gemieteten Räumlichkeiten an, nicht aber auf die Gleichwertigkeit der verkauften Gegenstände.OGH 8 Ob 558/85, 18.09.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 17.
- OGH 8 Ob 87/25i, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 47/24a, 23.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 62/21b, 20.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 98/18z, 03.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
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