Muss der Vermieter offene Miete aus meiner Kaution decken?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 30.10.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mietverhältnis.OGH 9 Ob 48/17z, 30.10.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 Ob 48/17z, 30.10.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ihre Kaution ist zurückzuzahlen, soweit sie nicht für berechtigte Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis gebraucht wird. Im Verfahren muss der Vermieter klarstellen, welche Forderung er dem Grund und der Höhe nach entgegenhält, damit überprüft werden kann, wie viel Ihnen zusteht.
Ja. Sie können vom Vermieter jederzeit während des Mietverhältnisses und auch nach dessen Ende verlangen, dass er Ihnen über die Veranlagung Ihrer Kaution Rechnung legt. Dazu gehört auch die Auskunft über die Zinsen, die dabei angefallen sind.