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Ändert sich etwas, wenn der Vermieter mein Kautionsgeld vermischt?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Vermischt der Empfänger die Kaution mit eigenem Geld, kann er daran Eigentum erwerben, und Sie haben an diesem Geld selbst kein Recht mehr. Für Ihre Ansprüche aus der Kautionsvereinbarung ändert das aber nichts. Es bleibt bei den vereinbarten Rechten und Pflichten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Hat die Kaution bloß die Sicherungsfunktion, dass der Kautionsempfänger die Möglichkeit erhält, seine in Zukunft allenfalls entstehenden, vereinbarungsgemäß zu sichernden Forderungen aus dem Mietvertrag mit dem Rückforderungsanspruch des Kautionsgebers zu kompensieren, so kommt dem Umstand, dass der Pfandgläubiger durch die Vermengung des als Kaution erlegten Geldes mit seinem eigenen Geld Eigentümer der Kaution werden kann und dem Kautionsgeber ( Pfandbesteller ) in einem solchen Fall an der Kaution kein dingliches Recht mehr zusteht, für die aus der Kautionsvereinbarung sich ergebenden obligatorischen Rechte und Pflichten keine entscheidende Bedeutung zu.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kaution und rückständiger Zins

Nein. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung darf er die Kaution dafür verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sonst hätten Sie es in der Hand, durch Nichtzahlung die Sicherheit für Schäden am Objekt zunichte zu machen. Das gilt im Pachtverhältnis wie im Mietverhältnis.

günstig für Vermieter Rückgabe der Kaution nach Vertragsende

Wer eine Kaution hält, muss sie in der Regel erst herausgeben, wenn feststeht, dass keine gesicherte Forderung mehr besteht oder noch entstehen kann. Sie müssen also nicht schon mit dem Ende des Vertrags automatisch mit dem Geld rechnen. Beweisen muss der Kautionsempfänger, dass noch offene oder künftige Forderungen möglich sind.

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