Zum Inhalt springen

Muss mir mein Vermieter über meine Kaution Rechnung legen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Ja. Sie können vom Vermieter jederzeit während des Mietverhältnisses und auch nach dessen Ende verlangen, dass er Ihnen über die Veranlagung Ihrer Kaution Rechnung legt. Dazu gehört auch die Auskunft über die Zinsen, die dabei angefallen sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 23.01.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Dem Mieter steht sowohl jederzeit während des Mietverhältnisses als auch nach dessen Beendigung gegenüber dem Vermieter das Recht auf Rechnungslegung über die fruchtbringende Anlage der Kaution und über die gezogenen Zinsen zu.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Rückgabe der Kaution nach Vertragsende

Wer eine Kaution hält, muss sie in der Regel erst herausgeben, wenn feststeht, dass keine gesicherte Forderung mehr besteht oder noch entstehen kann. Sie müssen also nicht schon mit dem Ende des Vertrags automatisch mit dem Geld rechnen. Beweisen muss der Kautionsempfänger, dass noch offene oder künftige Forderungen möglich sind.

günstig für Vermieter Kaution und rückständiger Zins

Nein. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung darf er die Kaution dafür verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sonst hätten Sie es in der Hand, durch Nichtzahlung die Sicherheit für Schäden am Objekt zunichte zu machen. Das gilt im Pachtverhältnis wie im Mietverhältnis.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Verzinsung und Abrechnung der Kaution
Mietrecht · Rückforderung der Mietkaution
Mietrecht · Zulässige Höhe der Mietkaution