Zum Inhalt springen

Ist der Mietvertrag gültig, wenn kein Betrag genannt ist?

betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Ja, wenn sich das Entgelt aus dem Vertrag ermitteln lässt. Es genügt etwa die Vereinbarung eines ortsüblichen Zinses oder dass die Höhe ohnehin durch das Gesetz vorgegeben und den Parteien bekannt ist. Der Zins muss auch nicht in Geld bestehen oder in Zahlen festgelegt sein, solange er bestimmbar bleibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Beim Bestandvertrag muss das Entgelt nicht unmittelbar festgesetzt sein; der Vertrag muss nur die Elemente enthalten, welche seine Bestimmung ermöglichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Bestimmbarkeit des Mietzinses
Mietrecht · Bestimmbarkeit des Mietzinses
Mietrecht · Schriftform der Mietzinsvereinbarung
Mietrecht · Ortsüblicher Mietzins als Vertragsklausel
Mietrecht · Heilung einer unzulässigen Mietzinsvereinbarung