Ist der Mietvertrag gültig, wenn kein Betrag genannt ist?
betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Ja, wenn sich das Entgelt aus dem Vertrag ermitteln lässt. Es genügt etwa die Vereinbarung eines ortsüblichen Zinses oder dass die Höhe ohnehin durch das Gesetz vorgegeben und den Parteien bekannt ist. Der Zins muss auch nicht in Geld bestehen oder in Zahlen festgelegt sein, solange er bestimmbar bleibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Beim Bestandvertrag muss das Entgelt nicht unmittelbar festgesetzt sein; der Vertrag muss nur die Elemente enthalten, welche seine Bestimmung ermöglichen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Zins muss weder auf Geld oder wiederkehrende Leistungen lauten , noch ziffernmäßig festgelegt sein. Es reicht aus, wenn er aus den einzelnen Vertragselementen unter ergänzender Heranziehung gesetzlicher Auslegungsregeln (§§ 914 f ABGB), nach der Verkehrssitte und nach dispositiven Gesetzesvorschriften bestimmbar (§ 869 ABGB) ist.OGH 1 Ob 243/97k, 24.03.1998
- Es genügt Vereinbarung eines "ortsüblichen Zinses" oder auch, dass der allein zulässige Mietzins durch das Gesetz bestimmt wird und dieser Umstand den Parteien bekannt ist.OGH 6 Ob 725/79, 07.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 213/15g, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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