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Was muss ich mir vom Hauseigentümer gefallen lassen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Sie müssen zumutbare Maßnahmen des Hauseigentümers hinnehmen, solange Ihr Mietrecht dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Erst bei einer wesentlichen Beeinträchtigung endet diese Pflicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.01.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Der Mieter muß sich zumutbare Maßnahmen des Hauseigentümers gefallen lassen, wenn dadurch sein Bestandrecht nicht wesentlich beeinträchtigt wird (vgl EvBl 1961/143).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020851 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Duldung von Eingriffen des Eigentümers

Sie müssen Eingriffe des Hauseigentümers hinnehmen, soweit sie die Ausübung Ihrer Mietrechte nicht wesentlich erschweren oder gefährden. Diese Pflicht besteht nur bei wirklich notwendigen Maßnahmen und nur dann, wenn es die einzige Möglichkeit ist, das Haus und seine Bewohner vor Nachteilen zu bewahren.

günstig für Mieter Zumutbarkeit einer kleineren Ersatzfläche

Wird in Ihre Mietrechte eingegriffen und bekommen Sie dafür eine Ersatzfläche, muss diese für Sie zumutbar sein; die Gerichte wägen dabei die Interessen beider Seiten ab. Eine Verkleinerung ist nicht von vornherein unzulässig, eine um ein Drittel kleinere Fläche wurde aber als unzumutbar angesehen. Diese Abwägung trifft das Gericht für Ihren Einzelfall.

Verwandte Fragen

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