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Muss ich eine kleinere Ersatzfläche als Mieter hinnehmen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Wird in Ihre Mietrechte eingegriffen und bekommen Sie dafür eine Ersatzfläche, muss diese für Sie zumutbar sein; die Gerichte wägen dabei die Interessen beider Seiten ab. Eine Verkleinerung ist nicht von vornherein unzulässig, eine um ein Drittel kleinere Fläche wurde aber als unzumutbar angesehen. Diese Abwägung trifft das Gericht für Ihren Einzelfall.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

In einem nach § 8 Abs 2 Z 2 MRG unter billiger Abwägung aller Interessen zu beurteilenden Fall stellt die vom Rekursgericht im Rahmen des bestehenden Wertungsspielraumes vorgenommene Beurteilung, dem Mieter sei es nicht zumutbar, dass ihm bloß eine um ein Drittel kleinere Ersatzfläche zur Verfügung gestellt werde, keine Verkennung der Rechtslage dar, sodass keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Duldungspflicht des Mieters bei Umbauten

Wo das Mietrechtsgesetz gilt, müssen Sie mehr dulden als nach den allgemeinen Regeln, damit Häuser leichter modernisiert werden können. Nicht jede Verkleinerung Ihrer Wohnung überschreitet dabei die Grenze der zulässigen Veränderung. Das richtet sich nach Inhalt und Zweck des Mietrechtsgesetzes.

günstig für Vermieter Duldung baulicher Änderungen in der Wohnung

Das kommt darauf an. Ob Sie eine bauliche Veränderung hinnehmen müssen, hängt nicht allein davon ab, wie viele Quadratmeter verloren gehen. Entscheidend ist, ob die Wohnung durch den Eingriff in einem wesentlichen Punkt ihre bisherige Funktion verliert. Bleibt sie in ihrer Funktion erhalten, handelt es sich um eine bloße Änderung, die Sie zu dulden haben.

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