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Darf ich den Pachtvertrag sofort auflösen, wenn Behörden die Nutzung sperren?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter, Unternehmer
Wird das gepachtete oder gemietete Objekt ohne Ihr Verschulden für den vereinbarten Zweck unbrauchbar, können Sie den Vertrag sofort und ohne Kündigung beenden. Das galt etwa, als bei einer Tankstelle die Zapfsäule für Diesel behördlich gesperrt wurde. Die gesetzlichen Auflösungsgründe können vertraglich abweichend geregelt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1967)

Die Auflösungsgründe des § 1117 ABGB stellen nachgiebiges Recht dar. Die behördliche Sperre der Zapfsäule für Dieselkraftstoff im Zuge eines Enteigungsverfahrens für Straßenbauzwecke berechtigt den Pächter der Tankstelle, die nur mehr zwei Zapfsäulen für Superbenzin bzw Normalbezin umfaßt, zur sofortigen Auflösung des Pachtvertrages nach § 1117 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigung statt sofortiger Vertragsauflösung

Wenn Sie einen Miet- oder Pachtvertrag aus wichtigem Grund sofort auflösen dürften, können Sie stattdessen kündigen. Diese Kündigung ist an die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht gebunden.

günstig für Vermieter Gründe für die sofortige Vertragsauflösung

Ja. Die sofortige Auflösung eines Bestandvertrags durch den Mieter oder Pächter muss auf einen der im Gesetz genannten Gründe gestützt sein, etwa die Untauglichkeit zum vereinbarten Gebrauch. Der Maßstab ist streng, weil die vorzeitige Auflösung nur das äußerste Mittel ist. Ein Wasserschaden, der die Sache längere Zeit unbrauchbar macht, genügt.

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