Habe ich Kündigungsschutz, wenn ich nur ein Grundstück gemietet habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 15.12.2022 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Seeuferareal; Gebäudeerrichtung durch einen als Verein konzipierten Yachtclub.OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022
- Im Fall der Gleichstellung der Vermietung einer Grundfläche zwecks Errichtung eines Superädifikats zu Wohn- oder Geschäftszwecken mit der Raummiete nach § 1 MRG auch die Ausnahmereglungen des § 1 Abs 2– 4 MRG sinngemäß herangezogen werden.OGH 4 Ob 157/18v, 27.11.2018
- Hier: Tankstellenanlage mit kleinem Gebäude.OGH 5 Ob 144/08z, 26.08.2008
- Hier: Gasstation, die aus einem Messgebäude, einer Kontrollwarte und E-Gebäude besteht.OGH 6 Ob 230/05z, 01.12.2005
- Geschäftsräumlichkeiten sind dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. Dass diese auch der Allgemeinheit zuhänglich sind, ist nicht erforderlich.OGH 6 Ob 230/05z, 01.12.2005
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Umfassende Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Meinung des jüngeren Schrifttums.OGH 6 Ob 88/05t, 23.06.2005
- Hier: Tankanlage samt Verkaufsräumlichkeiten.OGH 8 Ob 550/86, 19.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 17.
- OGH 3 Ob 208/22t, 15.12.2022
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 4 Ob 221/21k, 23.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 116/21a, 27.07.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 162/20i, 18.03.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 79/20h, 02.10.2020
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1090
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Stehen auf der gemieteten Fläche nur kleine Baulichkeiten wie Empfangsraum, Gerätehütte und Sanitäranlagen, haben diese neben der großen Freifläche bloß Hilfsfunktion. Der Vertrag ist dann insgesamt eine Flächenmiete, für die das Mietrechtsgesetz nicht gilt.
Das Mietrechtsgesetz erfasst nach seinem Wortlaut grundsätzlich nur mehr die Miete von Räumen. Im Unterschied zum früheren Mietengesetz gilt es für andere Bestandobjekte also nicht.