Bekomme ich als Tankstellenpächter nach eigener Kündigung noch Geld?
günstig für Tankstellenpächter betrifft Tankstellenpächter, Handelsvertreter, Unternehmer, Verpächter
Ja, unter Umständen. Waren die vom Unternehmen vorgegebenen Bedingungen des Pachtvertrags so, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von vornherein nicht zumutbar möglich war, bleibt Ihr Ausgleichsanspruch auch bei eigener Kündigung erhalten. Es schadet nicht, wenn Sie es zunächst mit eigenen Mitteln versucht und erst nach angemessener Zeit aufgegeben haben; die Unwirtschaftlichkeit muss aber mit den Vertragsbedingungen zusammenhängen und nicht mit äußeren Umständen wie neuer Konkurrenz.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Sind die vom Unternehmer vorgegebenen Bedingungen eines Tankstellenpachtvertrags derart, dass ein wirtschaftlicher Betrieb unter zumutbaren Voraussetzungen von vornherein nicht möglich ist, bleibt auch bei Selbstkündigung durch den Tankstellenpächter dessen Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs 3 HVertrG gewahrt. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Pächter unter Einsatz eigener Ressourcen vorerst versucht, einen entsprechenden Ertrag zu erwirtschaften und erst nach angemessener, nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilender Zeit (hier: rund 2 ¾ Jahre) das Scheitern seiner Bemühungen zur Kenntnis nehmen muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Unwirtschaftlichkeit der Betriebsführung verlangt für eine ausgleichsanspruchswahrende Selbstkündigung einen kausalen Zusammenhang mit den Bedingungen des Tankstellenpachtvertrags. Aus der Rechtsprechung geht gerade nicht hervor, dass auch externe Umstände wie die Eröffnung eines Tankstellenshops eines Konkurrenzunternehmens dem Unternehmer zuzurechnen sind. Auch eine Pflicht des Unternehmers zu einer dem Tankstellenpächter günstigeren Vertragsanpassung lässt sich daraus nicht ableiten.OGH 9 ObA 90/16z, 18.08.2016
- Auf eine bei Vertragsabschluss vorliegende positive Kenntnis des Tankstellenverpächters von der Unmöglichkeit, die Tankstelle gewinnbringend zu führen, kommt es nicht an.OGH 9 ObA 18/09a, 29.04.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124725 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 8 Ob 159/25b, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 116/16y, 24.05.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 90/16z, 18.08.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
HVertrG §24 Abs3
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