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Darf ich die Miete mindern, wenn ein Konkurrent einzieht?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Nein. Eine Mietzinsminderung setzt einen Mangel am Mietgegenstand selbst voraus oder ein Verhalten, das der Vermieter zu vertreten hat und das Ihren vereinbarten Gebrauch beeinträchtigt. Dass im selben Haus ein Konkurrenzgeschäft besteht, ist kein solcher Mangel.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Zinsminderung gemäß § 1096 ABGB setzt entweder einen Mangel des Bestandgegenstandes selbst oder ein vom Bestandgeber gesetztes, zumindest aber von ihm zu vertretendes Verhalten voraus, durch das die bedungene Benützung des Bestandgegenstandes - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - beeinträchtigt oder gehindert wird. Ein solcher Mangel liegt aber nicht schon darin, daß in dem Haus, in dem sich das vermietete Geschäftslokal befindet, ein den Mieter konkurrenzierendes Geschäft vorhanden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Mietzinsminderung wegen Konkurrenz im Umfeld

Ja. Nur wenn Ihr Vertrag Sie vor Konkurrenz schützt und der Vermieter dagegen verstößt, können Sie den Mietzins mindern oder ganz entfallen lassen, sofern der Geschäftserfolg erheblich zurückgeht. Neue Konkurrenz im Umfeld ohne eine solche Zusage zählt zu Ihrem Unternehmerrisiko.

günstig für Mieter Mietzinsminderung bei Mangel

Ist das Mietobjekt mangelhaft und dadurch nicht wie vereinbart brauchbar, ist der Mietzins schon von Gesetzes wegen gemindert. Sie müssen dafür weder eine eigene Erklärung abgeben noch auf Minderung klagen.

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