Darf ich die Miete mindern, wenn ein Konkurrent einzieht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für Inhalt und Umfang der den Bestandgeber obliegenden Schutzpflichten sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, denen-vom Fall hier nicht vorliegender grober Fehlbeurteilung abgesehen-keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt.OGH 6 Ob 356/04b, 10.01.2005
- Jeder Vertragspartner hat die Nachteile zu tragen, die sich aus seiner Sphäre ergeben.OGH 1 Ob 306/02k, 24.02.2003
- Ein Zurechnungskonnex ist für den Fall von Einflussmöglichkeiten des Bestandgebers (allein) nicht maßgebend.OGH 1 Ob 306/02k, 24.02.2003
- Die Ursachen für die Beeinträchtigung des Gebrauchsnutzens der Bestandsache müssen dem Bestandgeber zumindest zurechenbar sein. Dabei wird das Verhalten Dritter in den erörterten Grenzen in den Zurechnungskonnex einbezogen.OGH 1 Ob 306/02k, 24.02.2003
- Der Beklagte muss diese Lärmentwicklung durch den LKW-Verkehr auf einer vom Bestandobjekt etwa 100m entfernten Bundesstraße schon deshalb in Kauf nehmen, weil mangels anderer Vereinbarung eine "mittlere Brauchbarkeit" des Bestandobjekts zu Grunde zu legen und anzunehmen ist.OGH 1 Ob 89/02y, 11.06.2002
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- Hier: Berücksichtigung der Teilvermietung des Bestandobjektes durch den Kläger an einen Dritten in der Form einer Zinsminderung.OGH 4 Ob 1512/96, 30.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 4 Ob 18/21g, 27.05.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Nur wenn Ihr Vertrag Sie vor Konkurrenz schützt und der Vermieter dagegen verstößt, können Sie den Mietzins mindern oder ganz entfallen lassen, sofern der Geschäftserfolg erheblich zurückgeht. Neue Konkurrenz im Umfeld ohne eine solche Zusage zählt zu Ihrem Unternehmerrisiko.
Ist das Mietobjekt mangelhaft und dadurch nicht wie vereinbart brauchbar, ist der Mietzins schon von Gesetzes wegen gemindert. Sie müssen dafür weder eine eigene Erklärung abgeben noch auf Minderung klagen.