Sinkt die Miete bei einem Mangel automatisch?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Deshalb ist auch ein vertragliches Kompensationsverbot in diesem Zusammenhang unerheblich.OGH 2 Ob 36/98b, 27.01.1998
- Denn diese Bestimmung normiert eine Gewährleistungsfolge eigener Art.OGH 2 Ob 36/98b, 27.01.1998
- Und zwar unabhängig von der Frage des Verschuldens.OGH 4 Ob 520/76, 06.04.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 5 Ob 176/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 18/21g, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 34/17h, 28.09.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 85/15v, 16.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie wegen eines Mangels weniger Miete zahlen wollen, müssen Sie dem Vermieter zuvor anzeigen, dass eine Ausbesserung nötig ist. Ohne diese Anzeige steht Ihnen die Minderung nicht zu.
Ist der Mietgegenstand mangelhaft, können Sie nur einen Nachlass beim Mietzins geltend machen. Sie können nicht verlangen, dass ein neuer angemessener Mietzins festgesetzt wird.