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Muss der Vermieter mir Konkurrenzschutz zusagen, damit ich mindern darf?

günstig für Mieter betrifft Geschäftsraummieter, Vermieter, Unternehmer
Ja. Nur wenn Ihr Vertrag Sie vor Konkurrenz schützt und der Vermieter dagegen verstößt, können Sie den Mietzins mindern oder ganz entfallen lassen, sofern der Geschäftserfolg erheblich zurückgeht. Neue Konkurrenz im Umfeld ohne eine solche Zusage zählt zu Ihrem Unternehmerrisiko.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2002)

Ein durch die entgegen vertraglicher Verpflichtungen des Bestandgebers erfolgte Eröffnung von Konkurrenzunternehmen im Einzugsbereich des Bestandobjekts (mitverursachter) verursachter erheblicher Rückgang des Geschäftserfolgs des Bestandnehmers rechtfertigt ein Zinsminderungs- bzw -befreiungsbegehren gemäß § 1096 Abs 1 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzinsminderung und Konkurrenz im Haus

Nein. Eine Mietzinsminderung setzt einen Mangel am Mietgegenstand selbst voraus oder ein Verhalten, das der Vermieter zu vertreten hat und das Ihren vereinbarten Gebrauch beeinträchtigt. Dass im selben Haus ein Konkurrenzgeschäft besteht, ist kein solcher Mangel.

günstig für Vermieter Konkurrenz in der Umgebung als Unternehmerrisiko

Umsatzeinbußen durch neue Konkurrenzbetriebe in der Umgebung gehören zu Ihrem unternehmerischen Risiko, soweit sie vorhersehbar waren. Ohne eine besondere Gestaltung des Mietvertrags berechtigen sie Sie nicht, den Mietzins zu mindern.

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