Wo verlange ich weniger Miete wegen eines Mangels?
betrifft Mieter, Vermieter
Wollen Sie wegen eines Mangels weniger Miete zahlen, wird darüber im streitigen Gerichtsverfahren entschieden. Der besondere Weg für Mietangelegenheiten außerhalb eines Streitverfahrens ist dafür nicht vorgesehen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Über ein Zinsminderungsbegehren im Sinne des § 1096 ABGB ist im streitigen Rechtsweg zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG.OGH 1 Ob 159/24z, 19.12.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021333 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 159/24z, 19.12.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
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