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Wird der ganze Mietzins gemindert, wenn die Wohnung mangelhaft ist?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Wenn ein Mietobjekt, für das das Mietrechtsgesetz gilt, nicht brauchbar ist, wird der gesamte Mietzins einheitlich gemindert. Die Minderung wird also nicht auf einzelne Bestandteile des Mietzinses aufgeteilt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 20.03.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1096 ABGB ist es sachgerecht, den gesamten Mietzins von dem Mietrechtsgesetz unterliegenden Bestandobjekten einheitlich zu mindern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzinsminderung statt Zurückbehaltung

Nein. Bei Mängeln des Mietobjekts steht Ihnen das zwingende Recht auf Minderung des Mietzinses zu. Dieses verdrängt das allgemeine Recht, die eigene Leistung bis zur Erfüllung zurückzuhalten. Sie können den Zins daher nur mindern, nicht zur Gänze einbehalten.

günstig für Vermieter Mietzinsminderung bei Mängeln

Ist der Mietgegenstand mangelhaft, können Sie nur einen Nachlass beim Mietzins geltend machen. Sie können nicht verlangen, dass ein neuer angemessener Mietzins festgesetzt wird.

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