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Wann darf der Vermieter das vermietete Haus betreten?

betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Soweit es zur Erhaltung des Hauses und zur notwendigen Aufsicht erforderlich ist, etwa zur Vorbereitung von Arbeiten oder für Besichtigungen durch Kaufinteressenten. Ohne Ihr Wissen und in Ihrer Abwesenheit darf er nur bei Gefahr im Verzug hinein. Eine Klausel mit uneingeschränktem Besichtigungsrecht benachteiligt Sie gröblich.

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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.05.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Dem Hauseigentümer, der das ganze Haus vermietet hat, muss das Recht, das Haus zu betreten insoweit zugestanden werden, als es im Interesse der Erhaltung des Hauses und zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021509 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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