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Darf ich jemanden in meine Wohnung mit Wohnrecht aufnehmen?

betrifft Wohnungsberechtigte, Grundeigentümer, Angehörige
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Kreis der Personen ist eng zu halten. Familienangehörige dürfen Sie im Zweifel aufnehmen. Ihr Wohnrecht erlaubt Ihnen auch, Besucher hereinzulassen, gibt dem Besucher selbst aber kein eigenes Zutrittsrecht gegenüber dem Eigentümer.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 29.11.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die Frage, ob ein Wohnungsberechtigter befugt ist, eine dritte Person bei sich aufzunehmen, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu entscheiden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011776 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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