Wann muss eine Gemeinde die Entlassung aussprechen?
betrifft Arbeitnehmer, Gemeinde, öffentlicher Dienstgeber
Auch eine Gemeinde oder eine andere öffentliche Einrichtung muss eine Entlassung sofort aussprechen, sobald der Grund bekannt ist. Es kommt darauf an, wann jene Stelle davon erfährt, die über Entlassungen zu entscheiden hat. Dass einzelne Mitglieder dieser Stelle schon Bescheid wussten, reicht nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Auch die Entlassung Bediensteter öffentlich - rechtlicher juristischer Personen muss ohne Verzug nach Kenntnisnahme des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden. Es kommt hier aber auf die Kenntnisnahme durch das zu Entlassungen nach der Dienstordnung berufene Organ an. Die Kenntnis einzelner Mitglieder dieses Organs genügt nicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bei der Entlassung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft kommt es auf den Wissensstand des Aufsichtsrats an.OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021588 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 76/24b, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Arbeitsrecht · Kenntnis des zuständigen Organs
Arbeitsrecht · Genehmigung einer Entlassung durch die Gemeinde
Arbeitsrecht · Rechtzeitigkeit der Entlassung
Arbeitsrecht · Unverzügliche Geltendmachung der Entlassung
Arbeitsrecht · Angabe der Entlassungsgründe