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Muss die Gemeinde für meine Entlassung sofort zusammentreten?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Gemeindebedienstete, Arbeitgeber, Bürgermeister
Nein. Spricht der Bürgermeister eine Entlassung aus, muss dafür keine außerordentliche Sitzung einberufen werden. Es genügt, wenn der Beschluss zumindest in der nächstfolgenden Sitzung gefasst wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Für die Genehmigung einer von Bürgermeister ausgesprochenen Entlassung ist nicht die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung erforderlich; es genügt die Beschlußfassung zumindest in der nächsten folgenden Sitzung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

nö GdVBG 1976 §42 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Rechtzeitigkeit der Entlassung

Sofort. Sobald Ihr Arbeitgeber genug über den Vorfall weiß, um die Entlassung auszusprechen, steht ihm keine weitere Überlegungsfrist mehr zu. Wartet er ohne Grund zu, ist die Entlassung verspätet.

günstig für Arbeitnehmer Unverzügliche Geltendmachung der Entlassung

Ein Grund für eine Entlassung muss unverzüglich geltend gemacht werden. Ihr Dienstgeber darf mit dem Ausspruch der Entlassung also nicht zuwarten.

Verwandte Fragen

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