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Muss mir mein Chef bei der Entlassung die Gründe nennen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Die Gründe für eine Entlassung müssen in der Entlassungserklärung nicht angeführt werden. Es genügt, dass sie im Zeitpunkt der Entlassung tatsächlich vorlagen, auch wenn der Dienstgeber sie damals noch nicht kannte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Die für die Entlassung maßgebenden Gründe müssen nicht schon in der Entlassungserklärung angeführt werden. Es genügt, wenn sie im Zeitpunkt der Entlassung objektiv vorhanden waren, mögen sie auch dem Dienstgeber nocht nicht bekannt gewesen sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Abschließende Aufzählung der Entlassungsgründe

Nein. Die Gründe, aus denen eine Entlassung ausgesprochen werden darf, sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Ähnlich schwerwiegende Sachverhalte, die dort nicht genannt sind, reichen nicht aus; zulässig ist nur eine Auslegung im Rahmen des Wortsinns.

günstig für Arbeitnehmer Unverzügliche Geltendmachung der Entlassung

Ein Grund für eine Entlassung muss unverzüglich geltend gemacht werden. Ihr Dienstgeber darf mit dem Ausspruch der Entlassung also nicht zuwarten.

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