Reicht es, wenn ein einzelnes Mitglied des Gremiums Bescheid weiß?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 76/24b, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Spricht der Bürgermeister eine Entlassung aus, muss dafür keine außerordentliche Sitzung einberufen werden. Es genügt, wenn der Beschluss zumindest in der nächstfolgenden Sitzung gefasst wird.
Bei Firmen und anderen Organisationen dauert eine Entscheidung länger als bei einer einzelnen Person. Verzögerungen werden anerkannt, wenn sie sachlich begründet sind. Muss zuvor ein Disziplinarverfahren geführt werden und wird dieses sofort und ohne unnötige Verzögerung durchgeführt, ist die Entlassung nicht verspätet.