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Reicht es, wenn ein einzelnes Mitglied des Gremiums Bescheid weiß?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Gemeinde, öffentlicher Dienstgeber
Muss bei einer Gemeinde oder einer anderen öffentlichen Einrichtung ein Gremium über die Entlassung beschließen, kommt es auf das Wissen dieses Gremiums an. Dass ein einzelnes Mitglied Bescheid wusste, genügt nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Hat bei einer öffentlich-rechtlichen juristischen Person ein Organ die Entlassung zu beschließen, ist die Kenntnis dieses Organs maßgeblich; die Kenntnis eines einzelnen Mitgliedes des Organs genügt nicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Genehmigung einer Entlassung durch die Gemeinde

Nein. Spricht der Bürgermeister eine Entlassung aus, muss dafür keine außerordentliche Sitzung einberufen werden. Es genügt, wenn der Beschluss zumindest in der nächstfolgenden Sitzung gefasst wird.

günstig für Arbeitgeber Entlassungsfrist bei Unternehmen

Bei Firmen und anderen Organisationen dauert eine Entscheidung länger als bei einer einzelnen Person. Verzögerungen werden anerkannt, wenn sie sachlich begründet sind. Muss zuvor ein Disziplinarverfahren geführt werden und wird dieses sofort und ohne unnötige Verzögerung durchgeführt, ist die Entlassung nicht verspätet.

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