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Darf sich die Entlassung wegen interner Abläufe verzögern?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Entlassungsgründe sind grundsätzlich sofort geltend zu machen. Das gilt aber nicht, wenn sich die Entlassung aus Gründen verzögert, die in der inneren Organisation des Unternehmens liegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Der Grundsatz, daß Entlassungsgründe unverzüglich geltend zu machen sind, gilt dann nicht, wenn die Entlassungserklärung durch Umstände verzögert wird, die in der inneren Organisation des Unternehmens ihren Grund haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021594 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Unverzügliche Geltendmachung der Entlassung

Ein Grund für eine Entlassung muss unverzüglich geltend gemacht werden. Ihr Dienstgeber darf mit dem Ausspruch der Entlassung also nicht zuwarten.

günstig für Arbeitnehmer Rechtzeitigkeit der Entlassung

Sofort. Sobald Ihr Arbeitgeber genug über den Vorfall weiß, um die Entlassung auszusprechen, steht ihm keine weitere Überlegungsfrist mehr zu. Wartet er ohne Grund zu, ist die Entlassung verspätet.

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