Zum Inhalt springen

Darf mein Chef zuwarten, damit ich mich noch entschuldigen kann?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellter, Arbeitgeber
Ja. Wartet Ihr Arbeitgeber nur zu, um Ihnen Gelegenheit zu geben, den bereits verwirklichten Entlassungsgrund durch eine nachträgliche Entschuldigung aus der Welt zu schaffen, ist die Entlassung deshalb nicht verspätet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Keine Verspätung der Entlassungserklärung, wenn die Verzögerung dem Arbeitnehmer nur Gelegenheit geben soll, den bereits verwirklichten Entlassungsgrund (durch eine nachträgliche Entschuldigung) zu beseitigen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Rechtzeitigkeit der Entlassung

Sofort. Sobald Ihr Arbeitgeber genug über den Vorfall weiß, um die Entlassung auszusprechen, steht ihm keine weitere Überlegungsfrist mehr zu. Wartet er ohne Grund zu, ist die Entlassung verspätet.

günstig für Arbeitnehmer Unverzügliche Entlassung und Verwirkung

Ihr Dienstgeber muss eine Entlassung ohne schuldhaftes Zögern aussprechen, sonst verliert er dieses Recht. Sie sollen nicht ungebührlich lange darüber im Unklaren bleiben, wie es mit Ihrer Stelle weitergeht. Ein sachlich begründetes Zuwarten, etwa zur Aufklärung des Sachverhalts, schadet ihm allerdings nicht.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Zuwarten trotz Gelegenheit zur Bereinigung
Arbeitsrecht · Verzicht auf das Entlassungsrecht
Arbeitsrecht · Rechtzeitigkeit der Entlassung