Wie schnell muss ein Entlassungsgrund geltend gemacht werden?
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bei einer notwendigen Frist von sechs Tagen für die Einberufung des Gemeinderats droht selbst bei einer objektiven ex-ante-Betrachtung noch keine Verzögerung, die zum Untergang des Entlassungsrechts mangels unverzüglicher Geltendmachung führen kann.OGH 8 ObA 55/22d, 30.08.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134148 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 55/22d, 30.08.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
NÖ GVBG §42 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Grund für eine Entlassung muss unverzüglich geltend gemacht werden. Ihr Dienstgeber darf mit dem Ausspruch der Entlassung also nicht zuwarten.
Sofort. Sobald Ihr Arbeitgeber genug über den Vorfall weiß, um die Entlassung auszusprechen, steht ihm keine weitere Überlegungsfrist mehr zu. Wartet er ohne Grund zu, ist die Entlassung verspätet.