Ist ein Mangel entschuldigt, wenn so gebaut wurde wie üblich?
günstig für Besteller betrifft Besteller, Werkunternehmer, Bauherren, Handwerker
Der Unternehmer muss für einen Mangel einstehen, ohne Rücksicht darauf, ob sein Werk dem Stand der Technik zur Zeit der Bestellung oder der Ausführung entsprochen hat. Der damals übliche Standard entlastet ihn also nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Der Unternehmer hat für den Mangel ohne Rücksicht darauf einzustehen, ob sein Werk dem im Zeitpunkt der Bestellung oder Ausführung gegebenen Stand der Technik entsprach.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kommt auch nicht darauf an, ob der Gewährleistungsschuldner den Mangel (hier: Erschütterungen durch den Straßenverkehr) "beherrschen" kann.OGH 5 Ob 53/24s, 14.11.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021985 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 53/24s, 14.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1167 · Gewährleistung
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