Muss ich den Handwerker zahlen, obwohl die Arbeit mangelhaft ist?
günstig für Besteller betrifft Auftraggeber, Handwerker, Bauherren, Unternehmer
Beim Werkvertrag muss der Unternehmer zuerst leisten. Vor ordentlicher Fertigstellung ist der Vertrag nicht erfüllt, und Sie können der Klage auf Werklohn entgegenhalten, dass nicht ordentlich erfüllt wurde. Damit ist der Lohn noch nicht fällig. Dass ein solcher Mangel vorliegt, müssen allerdings Sie beweisen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Beim Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, ist § 1052 ABGB in der Regel nicht anwendbar. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird die Verrechnung von Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart, so verpflichtet sich der Werkbesteller zu einem Vorschuss auf den Werklohn. Eine solche Vorschusspflicht (Abschlagszahlung) führt dazu, dass dem Werkbesteller grundsätzlich selbst im Fall einer mangelhaften Leistung die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrags nach § 1052 ABGB verwehrt ist.OGH 8 Ob 124/23b, 11.01.2024
- Fälligkeit des Werklohns ist erst dann gegeben, wenn der Unternehmer dem Besteller Gelegenheit zur Überprüfung des Werks gewährt hat.OGH 1 Ob 47/02x, 22.03.2002
- Gleichwohl kann der Unternehmer gemäß § 1052 Satz 2 ABGB seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern, wenn diese durch schlechte Vermögensverhältnisse des anderen Teiles gefährdet ist. Die Unsicherheitseinrede ist nach überwiegender Meinung Ausdruck der clausula rebus sic stantibus.OGH 8 Ob 229/97b, 10.07.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020092 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 23.
- OGH 8 Ob 124/23b, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 184/18x, 13.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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