Zum Inhalt springen

Muss ich den Handwerker zahlen, obwohl die Arbeit mangelhaft ist?

günstig für Besteller betrifft Auftraggeber, Handwerker, Bauherren, Unternehmer
Beim Werkvertrag muss der Unternehmer zuerst leisten. Vor ordentlicher Fertigstellung ist der Vertrag nicht erfüllt, und Sie können der Klage auf Werklohn entgegenhalten, dass nicht ordentlich erfüllt wurde. Damit ist der Lohn noch nicht fällig. Dass ein solcher Mangel vorliegt, müssen allerdings Sie beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Beim Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, ist § 1052 ABGB in der Regel nicht anwendbar. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020092 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Fälligkeit des Werklohns
Verfahrensrecht · Feststellungsklage zur Fälligkeit des Werklohns
Vertragsrecht · Zurückbehalten des Werklohns bei Mängeln
Vertragsrecht · Verbesserung abgelehnt, Werklohn fällig
Vertragsrecht · Fälligkeit erst nach ordentlicher Abrechnung