Wann muss ich den Handwerker bezahlen?
günstig für Werkunternehmer betrifft Besteller, Werkunternehmer, Handwerker, Bauherren
Grundsätzlich, sobald das Werk vollendet ist, denn erst dann wird der Werklohn fällig. Ist ein Haftrücklass vereinbart, verschiebt sich die Fälligkeit dieses Teils des Werklohns entsprechend nach hinten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (26 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1969)
Die Fälligkeit des Werklohnes tritt grundsätzlich mit der Vollendung des Werkes ein.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mit einer Haftrücklassabrede wird die Fälligkeit des entsprechenden Teils des vom Werkbesteller geschuldeten Werklohns aber hinausgeschoben.OGH 17 Ob 8/24m, 18.12.2024
- Hier: Pauschalpreis.OGH 2 Ob 256/05v, 06.04.2006
- Hier: Ablieferung des Werkes.OGH 2 Ob 588/87, 11.12.1987
- Durch die Möglichkeit der Einwendung von Gewährleistungsansprüchen wird der Beginn der Verjährung nicht hinausgeschoben.OGH 7 Ob 535/81, 07.05.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 5 Ob 184/18x, 13.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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