Zum Inhalt springen

Muss mir die Firma sagen, wenn es teurer wird?

günstig für Besteller betrifft Konsumenten, Bauherren, Auftraggeber, Handwerker
Ja. Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ab, muss die Firma Sie darauf hinweisen. Die voraussichtliche Höhe muss sie nachvollziehbar und so genau wie möglich angeben, damit Sie entscheiden können; kann sie den Betrag nicht einmal ungefähr nennen, muss sie zumindest mitteilen, dass es beträchtlich teurer wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.03.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Anzeige eines Unternehmers über die Unvermeidlichkeit einer beträchtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages hat die Höhe des Überschreitungsbetrages nur dann zu enthalten, wenn sie der Unternehmer wenigstens annähernd angeben kann; sollte dies nicht der Fall sein, muss der Unternehmer zumindest bekanntgeben, dass es sich um eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlages handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Kostenvoranschlag und Mehrkosten des Bestellers
Vertragsrecht · Anzeige der Kostenüberschreitung
Vertragsrecht · Vorläufige Auftragssumme im Kostenvoranschlag
Vertragsrecht · Rücktritt bei überschrittenem Kostenvoranschlag
Vertragsrecht · Information über das Anwaltshonorar