Muss mir die Firma sagen, wenn es teurer wird?
günstig für Besteller betrifft Konsumenten, Bauherren, Auftraggeber, Handwerker
Ja. Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ab, muss die Firma Sie darauf hinweisen. Die voraussichtliche Höhe muss sie nachvollziehbar und so genau wie möglich angeben, damit Sie entscheiden können; kann sie den Betrag nicht einmal ungefähr nennen, muss sie zumindest mitteilen, dass es beträchtlich teurer wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.03.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Anzeige eines Unternehmers über die Unvermeidlichkeit einer beträchtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages hat die Höhe des Überschreitungsbetrages nur dann zu enthalten, wenn sie der Unternehmer wenigstens annähernd angeben kann; sollte dies nicht der Fall sein, muss der Unternehmer zumindest bekanntgeben, dass es sich um eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlages handelt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Unternehmer hat die voraussichtliche Höhe der Überschreitung nachvollziehbar und so präzise wie möglich anzugeben, damit der Besteller eine ausreichende Dispositionsgrundlage hat.OGH 6 Ob 246/19y, 25.03.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 6 Ob 246/19y, 25.03.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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