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Muss der Handwerker Mehrkosten melden, die ich verursacht habe?

günstig für Unternehmer betrifft Bauherren, Handwerker, Unternehmer, Konsumenten
Überschreitet ein Unternehmer den Kostenvoranschlag beträchtlich, muss er das grundsätzlich sofort anzeigen. Liegen die Mehrkosten aber an Umständen aus Ihrem Bereich als Besteller, entfällt diese Anzeigepflicht zur Gänze. Er behält den Anspruch auf die Mehrkosten also auch ohne Anzeige.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Sowohl beim "Kostenvoranschlag unter ausdrücklicher Gewährleistung" als auch beim "Kostenvoranschlag ohne Gewährleistung" ist die unverzügliche Anzeige einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich, wenn die Mehrkosten auf Umstände in der Bestellersphäre zurückzuführen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Information über das Anwaltshonorar

Ja. Der bloße Hinweis, dass ohne andere Vereinbarung ein angemessenes Honorar gebührt, genügt nicht. Als Verbraucher müssen Sie vor Ihrer Bindung klar und verständlich über den Preis informiert werden.

günstig für Konsument Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers bei Mängeln

Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.

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