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Muss mir der Anwalt vorher sagen, was er kostet?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Rechtsanwälte, Mandanten
Ja. Der bloße Hinweis, dass ohne andere Vereinbarung ein angemessenes Honorar gebührt, genügt nicht. Als Verbraucher müssen Sie vor Ihrer Bindung klar und verständlich über den Preis informiert werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 04.11.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Mit dem bloßen Verweis darauf, dass der Rechtsanwalt mangels anderslautender Vereinbarung Anspruch auf angemessenes Honorar hat, wird der Informationspflicht nach § 5a Abs 1 Z 3 KSchG nicht entsprochen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Vorläufige Auftragssumme im Kostenvoranschlag

Nein. Bezeichnet der Unternehmer die Summe ausdrücklich als vorläufige Auftragssumme, weist er damit deutlich genug darauf hin, dass er für die Richtigkeit seiner Schätzung nicht einsteht. Dieser Hinweis ist auch für Verbraucher verständlich genug.

günstig für Unternehmer Verjährungsbeginn ohne Preisvereinbarung

Wurde für die Arbeit im Vorhinein kein fester Preis vereinbart, beginnt die Frist nicht schon mit der Fertigstellung, sondern erst, wenn die Rechnung beim Auftraggeber einlangt. Wurde ein Zeitpunkt für die Rechnungslegung vereinbart, zählt dieser.

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