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Muss ich alle Mitgesellschafter klagen oder genügt einer?

betrifft Gesellschafter, Jagdgesellschaften, Kläger, Beklagte
Streiten Gesellschafter untereinander über ihr Gesellschaftsverhältnis, muss die Klage immer alle Gesellschafter erfassen. Es genügt also nicht, sich nur einen einzelnen von ihnen herauszugreifen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 26.05.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Klagen aus dem Gesellschaftsverhältnis zwischen Gesellschaftern müssen immer sämtliche Gesellschafter erfassen (Hier Klage auf Feststellung, dass Ausschließung aus einer Jagdgesellschaft rechtmäßig).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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