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Kann ich als Gesellschafter einen Mitgesellschafter allein klagen?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Unternehmer
Ja. Sie können als Gesellschafter Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen einen Mitgesellschafter im eigenen Namen einklagen. Verlangen können Sie allerdings nur, dass er an die Gesellschaft leistet, nicht an Sie persönlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 25.03.2020 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Der einzelne Gesellschafter der OHG ist befugt, Sozialansprüche gegen einen anderen Gesellschafter im eigenen Namen geltend zu machen. Er kann jedoch nur Leistung an die Gesellschaft verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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