Kann ich als Gesellschafter einen Mitgesellschafter allein klagen?
günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Unternehmer
Ja. Sie können als Gesellschafter Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen einen Mitgesellschafter im eigenen Namen einklagen. Verlangen können Sie allerdings nur, dass er an die Gesellschaft leistet, nicht an Sie persönlich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 25.03.2020 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Der einzelne Gesellschafter der OHG ist befugt, Sozialansprüche gegen einen anderen Gesellschafter im eigenen Namen geltend zu machen. Er kann jedoch nur Leistung an die Gesellschaft verlangen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: GmbH und Co KG.OGH 1 Ob 192/08d, 26.02.2009
- Hier: Gesellschaft bürgerlichen Rechts.OGH 6 Ob 58/00y, 13.04.2000
- Hier: Kontrollrechte des Kommanditisten nach § 166 HGB bzw des von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafters gemäß § 118 HGB.OGH 6 Ob 4/84, 10.05.1984
- Einzelklagebefugnis auch im Falle der Gesamtvertretung.OGH 6 Ob 770/83, 20.10.1983
- Hier: Unterlassung zugunsten der Gesellschaft.OGH 8 Ob 580/82, 20.01.1983
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Klage auf Rückzahlung unbefugter Entnahmen einer Gesellschafterin; "aktiv legitimiert die Gesellschaft oder alle Gesellschafter".OGH 8 Ob 268/64, 15.12.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 6 Ob 189/19s, 25.03.2020, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 140/17g, 25.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1188 · Durchsetzung von Gesellschaftsansprüchen
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