Wird meine Klage abgewiesen, weil nicht alle mitklagen?
betrifft Kläger, Beklagte, Miteigentümer, Teilhaber
Manchmal kann ein Anspruch nur von allen Beteiligten gemeinsam oder nur gegen alle gemeinsam erhoben werden. Das ist im Zweifel nur dann der Fall, wenn ohne Einbeziehung aller Teilhaber die Gefahr besteht, dass unterschiedliche Entscheidungen zu unlösbaren Verwicklungen führen. Trifft das zu und fehlt jemand, wird die Klage abgewiesen; zu beurteilen ist das nach den Umständen des besonderen Falles.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (71 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Die notwendige Streitgenossenschaft, deren Wesen darin besteht, dass der Klagsanspruch nach der Natur des Rechtsverhältnisses oder nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift nur von allen an einem Rechtsverhältnis Beteiligten oder gegen sie erhoben werden kann, liegt im Zweifel nur vor und führt zur Klagsabweisung, wenn wegen Nichterfassung aller Teilhaber die Gefahr unlösbarer Verwicklungen durch verschiedene Entscheidungen entsteht, was nach den Umständen des besonderen Falles zu beurteilen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die einheitliche Streitpartei ist nicht immer eine notwendige Streitgenossenschaft, sondern dann, wenn kraft Gesetzes die Klage nur von oder gegen alle Rechtsgenossen gemeinsam eingebracht werden kann. Ansonsten ist die Frage nach einer notwendigen Streitgenossenschaft nach dem materiellen Recht zu entscheiden.OGH 10 Ob 46/25z, 18.11.2025
- Hier: Mehrere Bereicherte (Glücksspielanbieter), die bei Vertragsgültigkeit Solidarschuldner wären - keine einheitliche Streitpartei.OGH 7 Ob 135/24i, 23.09.2024
- Hier: Keine notwendige Streitgenossenschaft von Vertragspartei und Drittbegünstigter aus Vertrag zugunsten Dritter bei Vertragsanfechtung - Übergabsvertrag.OGH 7 Ob 184/23v, 22.11.2023
- Die Frage, ob eine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.OGH 2 Ob 40/20a, 06.08.2020
- Hier: Übergabsvertrag.OGH 2 Ob 25/20w, 24.04.2020
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einem Teilstück einer unterirdisch verlaufenden Wasserleitung in einem im Miteigentum stehenden Grundstück - einheitliche Streitpartei.OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018
- Der Bauberechtigte ist daher nicht gleich einem Miteigentümer zu behandeln und bildet daher mit diesem auch im Prozess über die von einem Dritten behaupteten Rechte am Grundstück keine notwendige Streitgenossenschaft.OGH 3 Ob 116/16d, 13.07.2016
- Hier: Feststellung des Bestehens einer Grunddienstbarkeit; unmittelbare Nachbarschaft des dienenden und herrschenden Grundstücks ist nicht erforderlich. Daher ist auch die Einbeziehung der Eigentümer der zwischen dem herrschenden und dienenden Grundstück liegenden Grundstücke in das Prozessrechtsverhältnis nicht notwendig.OGH 1 Ob 101/16h, 21.06.2016
- Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T19 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T18 wurde gelöscht. - September 2019OGH 1 Ob 101/16h, 21.06.2016
- Hier wurden in einem Verfahren zur Abstellung eines Marktmissbrauchs nach § 5 KartG die Antragsgegnerin und ihre begünstigte Vertragspartnerin nicht als einheitliche Streitpartei qualifiziert.OGH 16 Ok 3/11, 14.07.2011
- Einem mit der Geschäftsführung einer OG betrauten Dritten, der nicht Gesellschafter ist, kommt in einem Verfahren, das die Gesellschafter gegeneinander über die Zustimmung zu seiner Abberufung führen, nicht die Stellung eines notwendigen Streitgenossen zu.OGH 8 Ob 130/09i, 19.05.2010
- Hier: Vor- und Nacherbe sind auf Beklagtenseite als notwendige Streitgenossen zu qualifizieren, soweit es um die Feststellung einer ersessenen Servitut geht. Die nur gegen den Vorerben erhobene Feststellungsklage scheitert somit an dessen fehlender alleinigen Passivlegitimation. Anderes gilt für die Ansprüche auf Entfernung und Unterlassung.OGH 1 Ob 191/09h, 20.11.2009
- Offen gelassen, ob eine verfahrensrechtlich wirksame Klagerücknahme bei tatsächlichem Weiterbestehen der notwendigen Streitgenossenschaft - ebenso wie eine von Anfang an vorliegende Nichtbeteiligung - zur Abweisung der Klage führen müsste.OGH 4 Ob 173/08g, 18.11.2008
- Bei obligatorischen Rechten hat die Beteiligung mehrerer Parteien zwar nicht in jedem Fall eine notwendige Streitgenossenschaft zur Folge; sie ist aber auch bei schuldrechtlichen Verhältnissen nicht ausgeschlossen.OGH 10 Ob 76/07k, 18.12.2007
- Die Frage, ob eine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, ist - aus österreichischer Sicht - nach dem materiellen Recht zu entscheiden; es handelt sich um eine Frage der Sachlegitimation.OGH 6 Ob 216/03p, 04.03.2004
- Bei entlassungsabhängigen Geldansprüchen gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verneint.OGH 9 ObA 257/98d, 23.12.1998
- Eine einheitliche Streitpartei ist immer dann anzunehmen, wenn sich die Wirkung des zu fällenden Urteils auf sämtliche Streitgenossen erstreckt.OGH 1 Ob 2019/96k, 26.07.1996
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 252/93, 10.12.1993
- Nachträglicher Beitritt des Rechtsgenossen als Nebenintervenient reicht auch nicht.OGH 5 Ob 579/88, 27.06.1988
- Diese Gefahr besteht immer dort, wo auch die positive Erledigung einer Einzelklage nicht zu einem von weiteren Erfolgen unabhängigen endgültigen Erfolg führen könnte.OGH 6 Ob 823/81, 13.01.1982
- Notwendige Streitgenossenschaft ist auch bei Beteiligung mehrere Parteien bei obligatorischen Rechten möglich.OGH 3 Ob 504/78, 31.01.1979
- Duldungsanspruch nach § 18 MGOGH 6 Ob 632/76, 28.10.1976
- TeilungsklageOGH 6 Ob 211/70, 23.09.1970
- Räumungsklage wegen TitellosigkeitOGH 1 Ob 272/67, 21.12.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035479 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 71.
- OGH 10 Ob 46/25z, 18.11.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 62/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 108/24d, 30.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 193/23w, 26.05.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 184/23v, 22.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 17/23b, 17.05.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 97/21i, 15.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 25/20w, 24.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 8/18i, 13.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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