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Muss ich alle Eigentümer klagen, wenn es die ganze Sache betrifft?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Kläger, Beklagte
Ja. Geht es um eine Verfügung über eine Sache, die mehreren gemeinsam gehört, müssen alle gemeinsam klagen oder geklagt werden. Ob das nötig ist, richtet sich danach, ob über die Sache nur einheitlich entschieden werden kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 22.11.2023 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Ob bei einer Streitpartei nach § 14 ZPO alle Streitgenossen gemeinsam geklagt werden müssen, richtet sich im wesentlichen nach der materiellrechtlichen Beurteilung des Streitgegenstandes, ob nämlich diese eine einheitliche Entscheidung erfordert. Zur Geltendmachung eines Anspruches, der eine Verfügung über eine mehreren Teilhabern gehörigen Sache erfordert, müssen daher alle Teilhaber gemeinsam geklagt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035468 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 34.

Im Gesetz

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