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Wie hoch ist die Geldablöse für die Versorgung?

günstig für Berechtigter betrifft Ausgedingsberechtigte, Hofübernehmer, Hofübergeber
Ob die Umwandlung in Geld schon im Übergabsvertrag vorgesehen war oder nicht, macht keinen Unterschied. Der Verpflichtete muss Ihnen einen Betrag zahlen, mit dem Sie sich die geschuldeten Leistungen anderweitig beschaffen können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Für die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld im "Unvergleichsfall" macht es keinen Unterschied, ob diese Umwandlung bereits im Übergabsvertrag vorgesehen war oder nicht. Sie hat zur Folge, daß der Ausgedingspflichtige anstelle des Naturalausgedinges einen Betrag zu bezahlen hat, der den Ausgedingsberechtigten in den Stand setzt, sich die geschuldeten Leistungen anderweitig zu verschaffen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022466 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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