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Bekomme ich eine Rente, wenn man mir die Versorgung verwehrt?

günstig für Berechtigter betrifft Ausgedingsberechtigte, Hofübernehmer, Erben
Hat Sie der Verpflichtete schuldhaft daran gehindert, die vereinbarten Naturalleistungen zu beziehen, können Sie stattdessen eine Geldrente verlangen. Diese Rente tritt an die Stelle der ursprünglichen Leistung und behält im Übrigen deren Eigenschaften.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Der Auszugsberechtigte kann dann, wenn er durch den Auszugsverpflichteten schuldhafterweise außerstandegesetzt wurde, die bedungenen Naturalleistungen zu beziehen, eine Geldrente in Anspruch nehmen, die an Stelle der ursprünglichen Leistung tritt, im übrigen die Natur des Ausgedinges bewahrt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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