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Kann mein Teilungsanspruch durch eine Geldforderung ersetzt werden?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter
Nein. Bei der Teilung in Natur müssen alle Beteiligten wertmäßig gleich behandelt werden; nur geringe Unterschiede dürfen in Geld ausgeglichen werden. Ob einem Miteigentümer sonst ein Geldersatz zusteht, wird bei der Frage der Teilbarkeit nicht geprüft, denn eine Geldforderung kann den Anspruch auf Teilung nicht aufheben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Bei der Realteilung müssen alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden. Nur geringfügige Unterschiede des Wertes können durch Geld ausgeglichen werden. Die Frage, ob einem Miteigentümer ein Ersatzanspruch in Geld iSd § 418 Satz 2 ABGB gegen die anderen Teilhaber zustehe, ist bei der Beurteilung der Möglichkeit der Naturalteilung nicht zu erörtern, da der Teilungsanspruch durch eine Geldforderung schon mangels Gleichartigkeit nicht aufgehoben werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 33.

Im Gesetz

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