Kann mein Teilungsanspruch durch eine Geldforderung ersetzt werden?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter
Nein. Bei der Teilung in Natur müssen alle Beteiligten wertmäßig gleich behandelt werden; nur geringe Unterschiede dürfen in Geld ausgeglichen werden. Ob einem Miteigentümer sonst ein Geldersatz zusteht, wird bei der Frage der Teilbarkeit nicht geprüft, denn eine Geldforderung kann den Anspruch auf Teilung nicht aufheben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Bei der Realteilung müssen alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden. Nur geringfügige Unterschiede des Wertes können durch Geld ausgeglichen werden. Die Frage, ob einem Miteigentümer ein Ersatzanspruch in Geld iSd § 418 Satz 2 ABGB gegen die anderen Teilhaber zustehe, ist bei der Beurteilung der Möglichkeit der Naturalteilung nicht zu erörtern, da der Teilungsanspruch durch eine Geldforderung schon mangels Gleichartigkeit nicht aufgehoben werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Allfällige Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum in Aufteilungsverfahren nach § 81 EheG.OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023
- Auf diesen Grundsatz kommt es aber dann nicht an, wenn die von einer Anteilsverminderung betroffenen Miteigentümer auf eine Ausgleichszahlung verzichten und mit der Verminderung ihrer Anteile einverstanden sind.OGH 5 Ob 93/10b, 16.11.2010
- Realteilung (= Naturalteilung) ist regelmäßig dann möglich und tunlich, wenn die Sache (physisch bzw im Rechtssinn) geteilt werden kann, ohne dass es im Verhältnis der Summe der Einzelwerte zum Wert der ungeteilten Sache zu einer wesentlichen Wertminderung käme und die Sache zwischen den Teilhabern so aufgeteilt werden kann, dass die entstehenden Teile den Anteilen etwa gleichwertig und diese annähernd gleich beschaffen sind, ohne dass ein unverhältnismäßiger Wertausgleich notwendig wird. Unverhältnismäßige Kosten, insbesondere notwendige Aufwendungen für Umbaumaßnahmen können die Naturalteilung unzulässig machen.OGH 5 Ob 4/09p, 28.04.2009
- Die den Teilhabern zufallenden Stücke müssen nicht nur gleichwertig, sondern auch gleich beschaffen sein (daher keine Teilung hier bebaute, dort unbebaute Grundstücke).OGH 3 Ob 178/05f, 29.03.2006
- Im Falle der Realteilung muss die gemeinsame Sache nicht nur in annähernd gleichwertige, sondern auch gleichartige Teile zerlegt werden können.OGH 7 Ob 23/03p, 26.02.2003
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Erklärung eines beklagten Miteigentümers, er sei mit der Zuweisung einer geringerwertigen, ihn benachteiligenden Einheit unter Verzicht auf einen Ausgleichsanspruch einverstanden.OGH 5 Ob 15/02w, 12.02.2002
- Die vom Gesetz bevorzugte Realteilung, wovon die Wohnungseigentumsbegründung ein Sonderfall ist, könnte sonst nur in den seltensten Fällen verwirklicht werden.OGH 5 Ob 48/98i, 07.07.1998
- Jeder Miteigentümer muss einen Teil annähernd gleicher Beschaffenheit und seiner Quote entsprechenden Wertes erhalten.OGH 5 Ob 374/97d, 10.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 33.
- OGH 5 Ob 119/24x, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 167/22b, 24.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 113/22i, 25.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 114/22h, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 121/21m, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 110/18i, 03.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 45/18f, 18.07.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 3 Ob 4/17k, 22.02.2017, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 69/16g, 29.09.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 843
- ABGB § 1438
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 3 · Begründung von Wohnungseigentum; Titel, Zustimmung, Beschränkung
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