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Werden Vorteile aus dem Schaden von meinem Ersatz abgezogen?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Hauseigentümer, Versicherte
Bei der Berechnung eines Schadens gilt der Grundsatz, dass Vorteile gegenzurechnen sind. Was Sie durch das schädigende Ereignis an Vorteilen erlangt haben, mindert also Ihren Ersatz.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Für die Berechnung des Schadens gilt der Grundsatz der Vorteilsausgleichung. RG vom 27.05.1940, VIII 516/39; Veröff: DREvBl 1940/310

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Anrechnung von Vorteilen auf den Schaden

Ja. Ein Vorteil wird auf Ihren Schaden nur angerechnet, wenn ihn dasselbe Ereignis verursacht hat, das auch den Nachteil ausgelöst hat. Fehlt dieser Zusammenhang, bleibt der Vorteil außer Betracht.

günstig für Geschädigter Anrechnung von Versicherungsleistungen

Vorteile werden nur angerechnet, wenn sie sachlich zu jenem Schaden passen, den Sie ersetzt verlangen. Geht Ihr Anspruch aber ohnehin schon kraft Gesetzes auf den Versicherungsträger über, so soll gerade dieser Übergang eine Anrechnung verhindern.

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