Werden Vorteile aus dem Schaden von meinem Ersatz abgezogen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Vorteilsausgleich für längere Nutzungsdauer bei Austausch mangelhafter Dachpaneele.OGH 8 Ob 117/25a, 28.01.2026
- Hier: Vorteile, die unmittelbar aus dem behaupteten schädigenden Verhalten entstanden sind.OGH 6 Ob 108/13w, 28.08.2014
- siehe auch bereits 8 Ob 6/10fOGH 6 Ob 108/13w, 28.08.2014
- Bei der Geltendmachung eines einheitlichen Gesamtschadens sind im Rahmen der Schadensberechnung die am beschädigten Gut entstandenen Vor- und Nachteile zu berücksichtigen. Es wäre sachfremd, genau jenen Vorteil, den das rechtswidrige Verhalten bewirken sollte, nicht als Vorteil anzurechnen.OGH 6 Ob 108/13w, 28.08.2014
- Der Geschädigte soll nur die erlittenen Nachteile, nicht aber mehr vergütet erhalten.OGH 8 Ob 72/87, 23.03.1988
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Mißverhältnis der Mietwagenkosten zum zu erwartenden Erfolg von Geschäftsreisen.OGH 8 Ob 183/78, 25.10.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 Ob 117/25a, 28.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein Vorteil wird auf Ihren Schaden nur angerechnet, wenn ihn dasselbe Ereignis verursacht hat, das auch den Nachteil ausgelöst hat. Fehlt dieser Zusammenhang, bleibt der Vorteil außer Betracht.
Vorteile werden nur angerechnet, wenn sie sachlich zu jenem Schaden passen, den Sie ersetzt verlangen. Geht Ihr Anspruch aber ohnehin schon kraft Gesetzes auf den Versicherungsträger über, so soll gerade dieser Übergang eine Anrechnung verhindern.