Wird mir ein Vorteil angerechnet, der aus einem anderen Ereignis stammt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorteilsanrechnung im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs eines Anlegers aufgrund einer behaupteten rechtswidrigen Anlageberatung.OGH 8 Ob 1/26v, 20.02.2026
- Eignet sich ein Miterbe Teile des Nachlassvermögens unrechtmäßig an und verwendet er dieses teilweise für die Tilgung von Schulden einer Gesellschaft, an denen der andere Miterbe mittelbar beteiligt ist, kommt eine Vorteilsanrechnung nicht in Betracht.OGH 2 Ob 64/25p, 18.09.2025
- Hier: ARB 2017 – Frage der Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs zur Beurteilung der Erfolgsaussichten.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
- Hier: ARB 2009 – Frage der Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs zur Beurteilung der Erfolgsaussichten.OGH 7 Ob 65/22t, 24.08.2022
- Zeitlich und sachlich kongruente Vorteile, die durch das pflichtwidrige handeln entstehen oder wenigstens im selben Tatsachenkomplex wurzeln, sind anzurechnen, sofern die Anrechnung dem Zweck des Schadenersatzes entspricht und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führt.OGH 6 Ob 58/20b, 15.09.2020
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- Die schadenersatzrechtliche Vorteilsausgleichung ist über Einwendung vorzunehmen, wenn Schaden und Vorteil im selben Tatsachenkomplex wurzeln, das schädigende Ereignis nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge auch einen Vorteil im Vermögen des Geschädigten verursachte und dieser - etwa bei Ersatz des gemeinen Werts - an der beschädigten Sache selbst entstand.OGH 1 Ob 351/97t, 24.03.1998
- Und somit der den Schaden verursachende Tatbestand nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge auch zu einem Vorteil des Geschädigten führt.OGH 8 Ob 72/87, 23.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 31.
- OGH 5 Ob 24/26d, 16.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 1/26v, 20.02.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 2 Ob 64/25p, 18.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 138/24f, 23.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 203/23h, 31.01.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 100/22z, 29.08.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein Vorteil wird auf Ihren Schaden nur angerechnet, wenn ihn dasselbe Ereignis verursacht hat, das auch den Nachteil ausgelöst hat. Fehlt dieser Zusammenhang, bleibt der Vorteil außer Betracht.
Nicht jeder Vorteil, der Ihnen nach einem Schaden zufließt, wird auf den Schadenersatz angerechnet. Es kommt auf die Art des Vorteils und auf den Zweck der Leistung an. Freiwillige Zuwendungen Dritter, die Ihnen helfen oder Solidarität zeigen sollen, etwa eine Sammlung unter Arbeitskollegen, werden nicht angerechnet.