Werden Leistungen der Versicherung von meinem Schadenersatz abgezogen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: (Aufgeschobene) Legalzession nach § 42 Abs 2 NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG).OGH 7 Ob 170/25p, 15.04.2026
- Hier: Der unselbstständig beschäftigte Geschädigte erhielt von der Erstklägerin eine Versehrtenrente und von der Zweitklägerin eine Invaliditätspension. Ohne den Unfall hätte der Geschädigte eine Korridorpension bezogen.OGH 2 Ob 193/24g, 25.03.2025
- Leistungen, die der Sozialversicherungsträger auch unabhängig vom schädigenden Ereignis zu erbringen hätte, mangelt es von vornherein an Kongruenz mit dem Schadenersatzanspruch des Geschädigten.OGH 2 Ob 125/23f, 25.07.2023
- Hier: Kosten des Krankentransports.OGH 2 Ob 145/22w, 27.09.2022
- Hier: Pflegegeld nicht mit dem Schadenersatzanspruch des Geschädigten kongruent.OGH 2 Ob 67/20x, 06.08.2020
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier sachliche Kongruenz verneint: Keine Anrechnung erst künftiger Pensionsleistungen bei vom Schädiger verschuldeter SV-Beitragspflicht.OGH 9 Ob 22/19d, 15.05.2019
- Der Schädiger soll durch Leistungen der öffentlichen Hand nicht entlastet werden.OGH 2 Ob 163/08x, 24.09.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 11.
- OGH 7 Ob 170/25p, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 193/24g, 25.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 125/23f, 25.07.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 145/22w, 27.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 100/22z, 29.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 44/21h, 23.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 70/20p, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 203/18m, 23.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 332
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei der Berechnung eines Schadens gilt der Grundsatz, dass Vorteile gegenzurechnen sind. Was Sie durch das schädigende Ereignis an Vorteilen erlangt haben, mindert also Ihren Ersatz.
Ein Vorteil kann auf Ihren Schaden angerechnet werden, auch wenn er nicht aus genau demselben Ereignis stammt. Es genügt, dass Schaden und Vorteil im selben Tatsachenkomplex wurzeln.