Welcher Zeitpunkt zählt bei der Anrechnung meiner Vorteile?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherte, Hauseigentümer
Wenn Ihnen Vorteile auf den Schadenersatz angerechnet werden, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, zu dem der Schaden eingetreten ist. Nach diesem Stichtag wird gerechnet.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Grundsätzlich ist für die Berechnung der Vorteilsausgleichung der Zeitpunkt der Beschädigung maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Vorteilsausgleich für längere NutzungsdauerOGH 8 Ob 117/25a, 28.01.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 117/25a, 28.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
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