Was kann ich von den Mitschädigern zurückfordern, wenn ich alles zahlte?
günstig für Mitschuldner betrifft Mitschuldner, Schädiger, Geschädigte, Versicherer
Haben Sie den ganzen Schaden ersetzt, können Sie von den übrigen Ersatz verlangen. Dieser Rückgriff ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein eigener Anspruch aus dem Verhältnis zwischen Ihnen. Art und Umfang richten sich danach, welches besondere Verhältnis zwischen Ihnen besteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Der Regressanspruch gemäß § 1302 letzter Halbsatz ABGB beruht nicht in einer Schadenersatzpflicht, sondern auf dem Gemeinschaftsverhältnis und richtet sich nach § 896 ABGB. Er ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach dem zwischen den Streitteilen bestehenden „besonderen Verhältnis" richtet.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122266 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 10 Ob 68/17y, 20.02.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 8/15i, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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