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Welchen Schaden bekomme ich ersetzt, wenn ich betrogen wurde?

günstig für Getäuschter betrifft Getäuschte, Käufer, Verkäufer, Vertragspartner
Ersetzt wird nur jener Schaden, der durch die widerrechtliche Einwirkung auf Ihren Willen entstanden ist. Er kann darin liegen, dass Sie wegen der Täuschung einen für Sie nachteiligen Vertrag geschlossen haben, oder darin, dass Sie deswegen einen für Sie vorteilhaften Vertrag nicht geschlossen haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Nach § 874 ABGB ist nur der Schaden zu ersetzen, der durch die widerrechtliche Einwirkung auf den Willen des Betrogenen verursacht wurde. Dieser Schaden kann darin bestehen, daß der Betrogene infolge des Betruges einem ihm nachteiligen Vertrag geschlossen hat oder darin, daß er infolge des Vertrages, den er unter dem Einfluß des Irrtums eingegangen ist, einen ihm vorteilhaften Vertrag nicht geschlossen hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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