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Bekomme ich Schadenersatz, wenn ich nur geirrt habe?

günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Getäuschter
Nein. Schadenersatz aus diesem Grund gibt es nur, wenn der Vertrag durch List oder durch ungerechte Furcht zustande gekommen ist. Auch eine fahrlässige Irreführung kann darunter fallen. Ein bloßer Irrtum ohne solches Verhalten des anderen reicht nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Ein Schadenersatz kommt nach §§ 874 ABGB nur im Falle von List oder ungerechter Furcht in Betracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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