Bekomme ich Schadenersatz, wenn ich nur geirrt habe?
günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Getäuschter
Nein. Schadenersatz aus diesem Grund gibt es nur, wenn der Vertrag durch List oder durch ungerechte Furcht zustande gekommen ist. Auch eine fahrlässige Irreführung kann darunter fallen. Ein bloßer Irrtum ohne solches Verhalten des anderen reicht nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ein Schadenersatz kommt nach §§ 874 ABGB nur im Falle von List oder ungerechter Furcht in Betracht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch bei fahrlässiger Irreführung.OGH 1 Ob 191/75, 08.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 Ob 71/23h, 15.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Schadenersatz nach arglistiger Täuschung
Vertragsrecht · Schadenersatz nach Täuschung beim Vertrag
Schadenersatz · Schadenersatz bei Täuschung durch Dritte
Schadenersatz · Schadenersatz neben der Gewährleistung
Schadenersatz · Schadenersatz bei verursachtem Irrtum