Bekomme ich Ersatz, wenn mich ein Dritter getäuscht hat?
günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Konsumenten, Vertragspartner, Geschädigte
Wer einen Vertrag durch arglistige Täuschung herbeiführt, muss für die nachteiligen Folgen einstehen. Das gilt auch dann, wenn nicht Ihr Vertragspartner, sondern ein Dritter Sie arglistig in die Irre geführt hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Schadenersatzpflicht nach § 874 ABGB greift auch dann Platz, wenn die arglistige Irreführung nicht durch den Vertragspartner, sondern durch einen Dritten erfolgt ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahrensergänzung erforderlich, da zur Frage der Schadenersatzpflicht des Herstellers eines Motors mit unzulässiger Abschalteinrichtung erforderliche Feststellungen fehlen.OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024
- Die lineare Berechnungsart gilt auch bei einem Schadenersatz nach §874 ABGB im Zusammenhang mit dem Erwerb eines KFZ.OGH 6 Ob 158/22m, 23.10.2023
- Auf eine Irreführung durch den Vertragspartner oder dessen Beteiligung kommt es für die Haftung des Dritten nach § 874 ABGB nicht an.OGH 6 Ob 158/22m, 23.10.2023
- Hier: Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung nach Art 5 VO 715/2007/EG in ein Fahrzeug.OGH 2 Ob 5/23h, 19.09.2023
- § 874 ABGB verpflichtet auch den selbst nicht vertragsbeteiligten Dritten zum Schadenersatz, wenn er den Vertrag durch List bewirkt hat.OGH 4 Ob 73/14k, 17.07.2014
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Der arglistig Irreführende - gleichgültig ob der Partner des Irregeführten oder Dritter war - muss dem Überlisteten Schadenersatz leisten.OGH 6 Ob 868/82, 24.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 22.
- OGH 6 Ob 81/25t, 03.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 7/25z, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 160/23t, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 118/23s, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 13/24w, 14.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 71/23h, 15.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 140/23y, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 24 Ds 1/20m, 18.06.2020
Im Gesetz
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