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Bekomme ich Schadenersatz, wenn ich beim Vertrag getäuscht wurde?

günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer, Vertragsparteien
Wenn Sie jemand mit Absicht getäuscht hat, damit Sie einen Vertrag abschließen, können Sie Schadenersatz verlangen. Sie müssen dafür den Vertrag nicht zuerst anfechten. Der Ersatzanspruch besteht auch dann, wenn Sie am Vertrag festhalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der listig Irregeführte kann auch ohne Anfechtung des Vertrages Schadenersatz fordern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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