Muss ein Fachmann beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat?
günstig für Sachverständiger betrifft Konsumenten, Handwerker, Ärzte, Unternehmer, Geschädigte
Nein, nicht allein deshalb, weil er Fachmann ist. Die Regel über Sachverständige begründet weder eine Haftung für den Erfolg noch eine Umkehr der Beweislast. Sie hebt nur hervor, dass an einen Fachmann ein strengerer Sorgfaltsmaßstab anzulegen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1957)
Zur Frage der Beweislastverteilung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 1299 ABGB ist keine Anspruchsgrundlage und enthält keine Umkehrung der Beweislast, sondern hebt nur den Grad der Diligenzpflicht besonders hervor.OGH 3 Ob 51/98s, 15.09.1999
- Es wird keine Erfolgshaftung normiert und auch keine Umkehrung der Beweislast, sondern nur der Grad der Sorgfaltspflicht besonders hervorgehoben.OGH 7 Ob 104/69, 27.08.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026218 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 9 Ob 20/20m, 25.06.2020
Im Gesetz
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