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Ändert sich die Beweislast, wenn ein Fachmann den Fehler machte?

günstig für Sachverständiger betrifft Patienten, Kunden, Sachverständige, Ärzte, Handwerker
Nein. Die Regel über Sachverständige kehrt die Beweislast nicht um. Sie ändert nur den Maßstab: Was bei einem Fachmann ein Kunstfehler ist, gilt schon als gewöhnliches Versehen. Die Haftung bleibt eine Verschuldenshaftung, und den Zusammenhang zwischen dem fehlerhaften Handeln und dem Schaden müssen weiterhin Sie beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

§ 1299 ABGB normiert keine Beweislastumkehrung, sondern ändert den Maßstab der Beurteilung der vom Sachverständigen anzuwendenden Sorgfalt dahin ab, dass für den Sachverständigen ein sogenannter Kunstfehler ein gewöhnliches Versehen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026211 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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