Haften auch angestellte Fachleute für Fehler in ihrem Fachgebiet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tätowierung.OGH 4 Ob 115/18t, 11.06.2018
- Die Frage nach dem an die Handlungsweise von Piloten anzulegenden Sorgfaltsmaßstab ist keine Tatfrage, sondern eine Rechtsfrage.OGH 2 Ob 231/08x, 19.02.2009
- Hier: Fußpflegerin.OGH 7 Ob 11/03y, 29.01.2003
- Der nicht hauptberufliche Schiffsführer konnte darauf vertrauen, dass das Aufriggen durch eine Werft ordnungsgemäß erfolgte.OGH 2 Ob 95/98d, 11.03.1999
- § 1299 ABGB gilt für alle Berufe und Geschäfte, die eine besondere Sachkenntnis und Anstrengung erfordern.OGH 4 Ob 578/95, 07.11.1995
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Dienstnehmer des Wiener Bodenbereitstellungsfonds und Stadterneuerungsfonds.OGH 8 Ob 614/93, 03.02.1994
- Hier: PilotOGH 2 Ob 23/88, 27.09.1988
- Hier: SchiffsführerOGH 8 Ob 30/86, 23.10.1986
- PilotOGH 8 Ob 147/82, 10.03.1983
- Führer einer Werkslokomotive.OGH 4 Ob 99/73, 29.01.1974
- Hier: BriefmarkenhändlerOGH 5 Ob 204/73, 14.11.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 23.
- OGH 5 Ob 80/23k, 24.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 84/21b, 06.08.2021, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 153/20m, 24.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 177/18k, 23.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 21/18a, 15.05.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht unbedingt. Wer weiß oder bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit erkennen könnte, dass der andere die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht hat, und sich trotzdem auf das Geschäft einlässt, dem fällt ein eigenes Versehen zur Last. Der Schaden wird dann geteilt, etwa bei einer Kosmetikerin, die eine Behandlung anbot, für die ihr die Befähigung fehlte.
Werden Sie von Ihrem Vertragspartner geschädigt, müssen Sie sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn eine von Ihnen zur Erfüllung eingesetzte Person durch Sorglosigkeit gegenüber Ihren eigenen Gütern zum Schaden beigetragen hat. Der Schaden wird dann geteilt.